Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen

Mark Selinger
Industriestr. 1b
67454 Haßloch
Germany
(nachfolgend „Mark Selinger“ genannt) und jedwedem Auftraggeber.

(2) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Gegenstand der Aufträge kann sein:
a) die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung eines Videoprojekts
b) Komposition, Arrangement und Produktion eines musikalischen Werkes
c) Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer viralen Verbreitung von audiovisuellem Content

(2) Das Entwickeln und Umsetzen eines Video- oder Musikprojektes umfasst die Ausarbeitung eines Konzeptes einschließlich der zu verwendenden Inhalte, Texte, Aufnahmen in Bild und Ton, Struktur und alle erforderlichen Produktionsschritte auf der Grundlage des genehmigten Konzeptes oder Storyboards.

§ 3 Auftragsbestätigung

Eine Auftragsbestätigung muss schriftlich bei Mark Selinger unter der angegebenen Faxnummer oder postalisch eingehen. Mit der Auftragsbestätigung wird die Zahlung der ersten Rate (50%) fällig, die nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen bei Mark Selinger als Zahlung eingegangen sein muss.

§ 4 Produktion

(1) Nach erteilter Auftragsbestätigung erstellt Mark Selinger in einem angemessenen Rahmen ein ersten Entwurf des zu produzierenden Video- oder Audiocontents. Der Auftraggeber ist dabei verpflichtet, alle dazu notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logo etc.) zu stellen und mögliche Fragen zeitnah zu beantworten. Erst dann hat Mark Selinger die Verpflichtung, die Produktion nach Kundenvorgaben umzusetzen. Nach Vorlage des ersten Entwurfs hat der Auftraggeber dieses innerhalb von zwei Wochen gegenüber Mark Selinger schriftlich freizugeben. Erfolgt die Freigabe, können spätere grundlegende Änderungen nur gegen zusätzliche Berechnungen umgesetzt werden..

(2) Explizit nicht in der Dienstleistung von Mark Selinger mit enthalten sind – es sei denn, dies ist gesondert in der Auftragsbestätigung vermerkt: Bildbearbeitung, Einholung von Lizenz- und Verwertungsrechten, Erstellung und / oder Bearbeitung von Logos, oder Textkorrekturen jeglicher Art.

(3) Lehnt der Auftraggeber den Entwurf/ das Storyboard in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so hat Mark Selinger das Recht, den Vertrag zu beenden und für die in der Entwicklungsphase des Entwurfs/Storyboards erbrachten Leistungen eine anteilige Vergütung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung zu verlangen.

§ 5 Übergabe der Contents

(1) Mark Selinger verpflichtet sich nach Fertigstellung des Audio- oder Videocontents und schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber, diese in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. Dies erfolgt durch das Bereitstellen des Contents auf einem Server, von dem der Kunde den Content herunterladen kann (Download)

(2) Mit dem Bereitstellen des Contents und ist der restliche Rechnungsbetrag (50%) fällig. Die Bereitstellung des Contents zum Download ist auf 14 Tage beschränkt.

§ 6 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

(1) Die an dem fertigen Content sowie ggf. an eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei Mark Selinger. Die hiermit verbundenen Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Öffentlich-Zugänglichmachung, Sendung, Aufführung, Vorführung etc.) räumt Mark Selinger jedoch für alle derzeit bekannten Nutzungsarten ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung in vollem Umfang dem Auftraggeber ein. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Mark Selinger bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist bestehen.

(2) Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs.1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.

(3) Mark Selinger ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Contents jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen.

(4) Sämtliche an den audiovisuellen Contents oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

(5) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für nicht rechtmäßig verwendete Inhalte, darunter – aber nicht ausschließlich – Texte, Logos, Bild- und Videodateien etc. Mark Selinger hat keine Verpflichtung, bei den durch den Auftraggeber gelieferten Inhalten die Wahrung des Urheberrechts zu prüfen und die Texte auf Anstand und gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Mark Selinger übernimmt keinerlei Gewähr und ist in keinem Fall Haftungspflichtig.

§ 7 Beschaffungen und Auslagen

(1) Jede Form der Beschaffungen (Kauf von Fotos und Fotorechten etc.) durch Mark Selinger erfolgt nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber. Nach erfolgter Freigabe liegen die Kosten, Pflichten und Rechte allein beim Auftraggeber.
(2) Explizit nicht mit in den Angeboten und Leistungen von Mark Selinger enthalten sind jegliche Fremdkosten wie zum Beispiel (ohne darauf beschränkt zu sein): Kosten für Fotos und Fotorechte, Lizenzkosten, Gebühren etc.

§ 8 Vergütung

(1) Die Vergütung an Mark Selinger durch den Auftraggeber erfolgt in zwei Zahlungen: 50% nach erfolgter Auftragsvergabe durch unterschriebene Auftragsbestätigung; 50% nach Fertigstellung und Bereitstellung des audiovisuellen Contents durch Mark Selinger und schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber.

(2) Alle Leistungen von Mark Selinger, die nicht im Angebot mit aufgeführt aber durch den Auftraggeber in Auftrag gegeben wurden, werden separat vergütet.

§ 9 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht für private Verbraucher

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Speziell für den Kunden angefertigte oder auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

2. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

3. Für den Fall der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Bedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend bei Vertragslücken.

4. Der Betreiber behält sich vor, diese AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass ist für die Auftraggeber nicht zumutbar. Mark Selinger wird den Auftraggeber bei Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen. Mark Selinger wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

5. Erfüllungsort ist Hamburg.

6. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

Mark Selinger – Haßloch, November 2022

Kontakt